Unser Team

Die Mindestanforderung an unsere Mitarbeiter ist die "Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe" nach § 34a Abs.1 Satz 5 der Gewerbeordnung (GewO). Sie nehmen regelmässig an Aus- und Weiterbildungen teil, insbesondere an der Ausbildung "Phsychologie des Menschen". Der Ausbildungsstand der Mitarbeiter reicht von der Sachkunde-Prüfung bis hin zur Werkschutzfachkraft.

Mitarbeiter, die als Personen- und Begleitschützer eingesetzt werden, verfügen über eine umfassende und intensive Ausbildung im Umgang mit Waffen sowie in der hohen Kunst der Selbstverteidigung.

Im Streifenrevierdienst und in der Alarmverfolgung tätige Mitarbeiter absolvierten ein spezielles "Fahrsicherheits-Training" und eine besondere Schulung bezüglich "Objektbeobachtung". Die Weiterbildung zum "Aufzugswärter zur Personenbefreiung aus Aufzügen" ist für unsere Mitarbeiter selbstverständlich.